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BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 751/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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BetrAVG § 7 Abs. 2 i. Vbdg. m. § 7 Abs. 1 S. 3
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Neuer Träger - Konkurseröffnung - Bisheriger Betriebsinhaber - Masse - Pensionssicherungsverein - Insolvenzfall - Versorgungsanwartschaft
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 02.05.1979 - 22 Sa 766/78
- BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 751/79
Papierfundstellen
- BAGE 34, 38
- NJW 1981, 187
- ZIP 1980, 1015
- MDR 1981, 82
- VersR 1981, 171
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79
Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren
Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 751/79
Wenn ein Betrieb von einem neuen Träger fortgeführt wird, nachdem die Konkurseröffnung über das Vermögen des bisherigen Betriebsinhabers mangels Masse abge lehnt worden ist, haftet der Pensionssicherungs-Verein für die bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Versorgungsanwartschaften (im Anschluß an das zur Ver öffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil des Senats vom 17 Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - AP Nr. 48 zu § 613 a BGB).In dem Urteil vom 17 Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - ([demnächst] AP Nr. 18 zu § 613 a BGB [das Urteil ist auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt]) hat der Senat mit eingehender Begründung ausgeführt, daß bei einer Betriebsveräußerung im Konkurs der beklagte PSV zeitanteilig für die bis da hin entstandenen Versorgungsanwartschaften haftet.
- BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03
Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz
Zu dieser Einschränkung kommt es dagegen nicht, wenn ein Sanierungsverfahren außerhalb des formalisierten insolvenzrechtlichen Verfahrens durchgeführt wird, selbst wenn das insolvenzrechtliche Verfahren von vornherein mangels Masse nicht eröffnet werden kann (Senat 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - BAGE 47, 206 unter Aufgabe von 3. Juli 1980 - 3 AZR 751/79 - BAGE 34, 38). - BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98
Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband
aa) Als Bergbau im Sinne des Anpassungsbeschlusses ist nicht jeder Abbau irgendwelcher Mineralien oder ähnlicher Stoffe anzusehen (vgl. Urteil vom 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 34, 38). - BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84
Betriebsübergang - Voraussetzungen
Bei einer Betriebsveräußerung ist § 613 a Abs. 1 BGB grundsätzlich auch dann anwendbar, wenn über das Vermögen des bisherigen Betriebsinhabers das Konkursverfahren eröffnet bzw. dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist (BAG 32, 326, 332 ff. = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 3 der Gründe; BAG 43, 13, 16 ff. = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B II der Gründe; vgl. ferner BAG 34, 38 ff. = AP Nr. 22 zu § 613 a BGB und Urteil vom 20. November 1984 BAG 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB).
- BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83
Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang - …
Sie ist vielmehr nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann anzuwenden, wenn über das Vermögen des früheren Betriebsinhabers das Konkursverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde (vgl. BAGE 32, 326, 332 ff. [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 3 der Gründe; 43, 13, 16 ff. = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B II der Gründe; vgl. ferner BAGE 34, 38 ff. = AP Nr. 22 zu § 613 a BGB und die Urteile vom 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - BAGE 47, 206 und vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - BAGE 48, 376, zu B I der Gründe). - BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83
Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht
In einem späteren Urteil vom 3. Juli 1980 (BAG 34, 38 = AP Nr. 22 zu § 613 a BGB) hat der Senat die insolvenzrechtliche Ausnahme von § 613 a BGB wesentlich erweitert. - BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81
Anspruch auf Konkursausfallgeld - Insolventer Vorgänger-Betrieb - Unverändert …
Zu § 613a BGB hat das BAG neuerdings entschieden, daß dessen haftungssrechtlicher Teil bei einer Betriebsübertragung im Konkurs keine Anwendung findet (BAG AP Nr. 18 zu § 613a BGB); gleiches gilt, wenn ein Betrieb von einem neuen Träger (auch einer neugegründeten Gesellschaft) fortgeführt wird, nachdem die Konkurseröffnung über das Vermögen des bisherigen Betriebsinhabers mangels Masse abgelehnt worden ist (BAG AP Nr. 22 zu § 613a BGB = NJW 1981, 187;… vgl. auch Gagel in Gagel/Jülicher, aaO, Anm. 17 vor § 141a AFG). - BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 571/85
Betriebsveräußerung bei Masselosigkeit im Konkurs - Geltung des Grundsatzes der …
In einem späteren Urteil vom 3. Juli 1980 (BAGE 34, 38 = AP Nr. 22 zu § 613 a BGB) hat der Senat diese Rechtsprechung auch auf die Fälle der Zurückweisung des Konkursantrags mangels Masse übertragen. - BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 167/84 Bei einer Betriebsveräußerung ist § 613 a Abs. 1 BGB grundsätzlich auch dann anwendbar, wenn Uber das Vermögen des bisherigen Betriebsinhabers das Konkursverfahren eröffnet bzw. dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist (BAG 32, 326, 332 ff. = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 3 der Gründe; BAG 43, 13, 16 ff. = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B II der Gründe; vgl. ferner BAG 34, 38 ff. = AP Nr. 22 zu § 613 a BGB und BAG Urteil vom 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - AP Nr. 38 zu § 613 a BGB, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 484/83
Rentenanwartschaft bei Betriebsveräußerung im Konkurs - Anspruch auf Zahlung …
Sie ist vielmehr nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann anzuwenden, wenn über das Vermögen des früheren Betriebsinhabers das Konkursverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde (vgl. BAG 32, 326, 332 ff. = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 3 der Gründe; 43, 13, 16 ff. = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B II der Gründe; vgl. ferner BAG 34, 38 ff. = AP Nr. 22 zu § 613 a BGB und die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile vom 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - und vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - zu B I der Gründe).